Objekte und Wohnungen
Legen Sie Häuser, Wohnungen und Wohnflächen für Ihren Bestand an.
Für private Kleinvermieter
Als Herr Weber seine Excel-Datei im Frühjahr öffnet, fehlt ihm ein Rechenschritt zur CO₂-Aufteilung. Umlagewerk führt Vermieter mit zwei bis fünfzehn Wohneinheiten zu einem versendbaren Dokument inklusive Heizkosten und Handwerkerbescheinigung.
Der bekannte Frühjahrsstress
Die Kosten sind bezahlt, die Belege liegen bereit, doch die Excel-Tabelle wächst jedes Jahr um neue Spalten. Bei Heizkosten, CO₂-Kosten und Fristen genügt eine übersehene Eingabe, damit die Abrechnung angreifbar wird.
Aus einer vertrauten Tabelle wird so schnell ein Risiko für Nachforderungen und das Verhältnis zum Mieter.

Der Wendepunkt
Umlagewerk fragt die Angaben in der Reihenfolge ab, in der sie für eine Betriebskostenabrechnung benötigt werden. Statt Formeln zu pflegen, prüfen Sie Kosten, Verteilerschlüssel und Ergebnisse vor dem Versand.
Für den tatsächlichen Ablauf
Umlagewerk ist auf kleine Wohnbestände ohne eigene Hausverwaltung zugeschnitten. Die Funktionen folgen den Unterlagen, die private Vermieter ohnehin auf dem Tisch haben.
Legen Sie Häuser, Wohnungen und Wohnflächen für Ihren Bestand an.
Ordnen Sie Ausgaben den Kostenarten der Betriebskostenverordnung zu.
Hinterlegen Sie Flächen, Personen oder andere vereinbarte Schlüssel je Kostenart.
Erfassen Sie Grundkosten, Verbrauchskosten und die Werte aus der Heizkostenabrechnung.
Berücksichtigen Sie die Angaben für das Stufenmodell bei Wohngebäuden.
Der Abrechnungszeitraum bleibt mit seiner gesetzlichen Frist sichtbar.
Stellen Sie anteilige Arbeitskosten für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG zusammen.
Ordnen Sie Rechnungen und Nachweise der jeweiligen Abrechnung zu.
Was sich im Alltag ändert
Die Abrechnung bleibt Ihre Entscheidung. Umlagewerk schafft eine feste Reihenfolge für die Aufgaben, die bei kleinen Mietshäusern sonst zwischen Ordnern und Tabellen verteilt sind.
Sie beginnen nicht mit einer leeren Kalkulation, sondern mit Objekt und Zeitraum. Der nächste Eingabeschritt ergibt sich aus der Abrechnung selbst.
Kosten, Schlüssel und Ergebnisse stehen im Zusammenhang. Das erleichtert die eigene Prüfung und die Erklärung gegenüber Mietern.
Heizkosten, CO₂-Aufteilung und Handwerkerbescheinigung erhalten einen festen Platz. Sie müssen diese Punkte nicht jedes Jahr neu in die Tabelle einbauen.
Rechnungen und Nachweise lassen sich der Abrechnung zuordnen. Damit ist die Grundlage für Rückfragen geordnet.
Rechtsgrundlagen zum Nachschlagen
Umlagewerk richtet seine Abfragen an den gesetzlichen Vorgaben aus. Die folgenden Regeln können Sie im Gesetzestext und in den Verordnungen selbst prüfen.
Der Vermieter muss dem Mieter die Abrechnung grundsätzlich spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung grundsätzlich ausgeschlossen, sofern der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat.
Grundlage: § 556 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BGBDie Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind zu einem Teil nach erfasstem Verbrauch und im Übrigen nach einem festen Maßstab zu verteilen. Die Heizkostenverordnung bestimmt hierfür den zulässigen Anteil der Verbrauchskosten.
Grundlage: § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 HeizkostenverordnungBei Wohngebäuden wird der auf den Mieter entfallende Anteil der Kohlendioxidkosten nach einem Stufenmodell bestimmt. Maßgeblich ist der jährliche Kohlendioxidausstoß des Gebäudes je Quadratmeter Wohnfläche.
Grundlage: §§ 5 und 6 Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz
Julien Jimenez ist Herausgeber und Autor des Magazins von Umlagewerk und verantwortet die Fachbeiträge. Zur Autorenseite
Umlagewerk befindet sich in der Pilotphase. Gesucht werden Erstanwender mit kleinen Wohnbeständen, die den Ablauf mit ihren typischen Abrechnungsfällen erproben möchten.
Pilotphase
Die laufende Lizenz richtet sich nach der Zahl Ihrer Wohneinheiten. Für die Pilotphase gibt es zudem einen unverbindlichen Einblick in den geplanten Ablauf.
Für Vermieter, die vor einer Entscheidung den Ablauf kennenlernen möchten.
0 Eurofür die Vorführung
Unverbindlich anfragen.
Für private Vermieter mit bis zu zehn Wohneinheiten.
9 Europro Monat
Alternativ 89 Euro pro Jahr.
Für private Vermieter ab elf bis fünfzehn Wohneinheiten.
19 Europro Monat
Für Bestände im vorgesehenen Umfang.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Jahreslizenz für bis zu zehn Einheiten kostet 89 Euro.
Fragen vor dem Start
Die Antworten beziehen sich auf Umlagewerk in der Pilotphase und auf kleine selbst verwaltete Wohnbestände.
Umlagewerk richtet sich an private Vermieter mit zwei bis fünfzehn Wohneinheiten. Besonders passend ist es für Eigentümer, die ein Mehrfamilienhaus selbst verwalten und bisher mit Tabellen arbeiten.
Nein. Umlagewerk unterstützt beim strukturierten Erstellen der Abrechnung. Bei Streitfällen, besonderen Vertragsklauseln oder ungeklärten Rechtsfragen sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
Ja, der Ablauf berücksichtigt die Trennung von Grundkosten und Verbrauchskosten nach der Heizkostenverordnung. Voraussetzung ist, dass Ihnen die erforderlichen Werte aus der Heizkostenabrechnung oder den Erfassungsgeräten vorliegen.
Umlagewerk führt durch die Angaben, die für die Einordnung nach dem Stufenmodell benötigt werden. Die konkrete Aufteilung hängt von den Daten des jeweiligen Wohngebäudes und Abrechnungszeitraums ab.
Sie sollten den Zeitraum und die Frist zuerst prüfen. Umlagewerk kann die Vorbereitung strukturieren, übernimmt aber keinen Versand und ersetzt nicht Ihre Verantwortung für die rechtzeitige Mitteilung an den Mieter.
Umlagewerk hilft, anteilige Arbeitskosten aus haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auszuweisen. Ob und in welchem Umfang eine Steuerermäßigung möglich ist, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.
Sie können über das Formular eine Vorführung oder frühen Zugang anfragen. In der Pilotphase interessieren uns besonders typische Fälle aus kleinen Mietshäusern und Rückmeldungen zum Ablauf.
Umlagewerk Magazin
Das Magazin erklärt wiederkehrende Fragen zu Betriebskosten, Heizkosten, CO₂-Aufteilung und Fristen anhand konkreter Vermietersituationen.
Manche Fehler entstehen vor dem Rechnen, andere beim Versand oder bei neuen Kostenanteilen. Die Fehleranalyse nennt jeweils die Folge und ein konkretes Gegenmittel für Kleinvermieter.
Neun Fehler prüfenDie Heizkostenverordnung regelt, wann Heizkosten verbrauchsabhängig verteilt werden müssen. Dieser Einstieg klärt die Begriffe, Geräte und Rechenschritte für zentral beheizte Mietshäuser.
Heizkosten GrundlagenVon den Stammdaten bis zur Zustellung folgt die Betriebskostenabrechnung einer festen Reihenfolge. Der Leitfaden führt durch den Vorgang für ein kleines Mehrfamilienhaus.
Sieben SchrittePilotphase mitgestalten
Sie verwalten ein kleines Mietshaus selbst und möchten weniger zwischen Excel, Rechnungsordner und Gesetzestext wechseln. Fragen Sie eine Vorführung an oder bewerben Sie sich für frühen Zugang zu Umlagewerk.
Teilen Sie uns mit, wie viele Wohneinheiten Sie selbst abrechnen und woran Sie gerade arbeiten. So kann die Vorführung an Ihren Fall anknüpfen.